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IVD-Qualitätsanspruch wird deutlich ausgebaut

– Endverbraucher dürfen sich freuenAuf seiner Bundesmitgliederversammlung in Nürnberg am 30.05.2008 hat der
IVD zwei weitere maßgebliche Beschlüsse verabschiedet, die den Endverbraucher stärken.
Bringt der Verbraucher in Zukunft eine Beschwerde gegen ein IVD Unternehmen vor, hat er zukünftig die Möglichkeit, sich an die zentrale Ombudsstelledes IVD Bundesverbandes in Berlin zu wenden. Diese Stelle wird noch in diesem Jahr eingerichtet.
Bei der Ombudsstelle handelt es sich um eine Schlichtungsstelle, der ein unabhängiger und nicht weisungsgebundener Ombudsmann vorsteht. Der Verbraucher hat die Möglichkeit, ab einem Streitwert von € 3000,-- die Ombudsstelle anzurufen. Für den Verbraucher ist das Verfahren kostenlos. Die Ombudsstelle ist zu Vertraulichkeit und Diskretion verpflichtet.
Der Vorstandsvorsitzende des IVD Mitte, Alexander Alter, sieht in der Einrichtung der Ombudsstelle eine unaufhaltsame Qualitätssteigerung für den Endkunden und den Verband.
Auch RA Johannes Engel, Syndikus des IVD Mitte, sieht in dieser Einrichtung einen weiteren Meilenstein in der Geschichte des IVD: „Hier wird konkreter Verbraucherschutz etabliert“.
Einen Schutz vor Veruntreuung findet der Verbraucher zukünftig auch in einer Vertrauensschadenversicherung, die für jedes IVD Mitgliedsunternehmen automatisch über den Verband abgeschlossen wird.
Es lohnt sich also, in Zukunft noch mehr auf das IVD Markenzeichen zu achten, wenn ein Immobilienmakler, Hausverwalter, Sachverständiger oder Bauträger gesucht wird. 

*Quelle: IVD-Mitte – Das Markenzeichen qualifizierter Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständiger

 
 
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